Unsere Kirche für Ihren Anlass
Die Kirche steht für die Benützung ausserhalb der eigenen Gottesdienste für Konzerte, Taufen, Trauungen, Abdankungen zur Verfügung.
Dabei gelten folgende Regelungen:
Taufen und Trauungen: Mindestens ein Partner sollte der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Abdankungen: Der Verstorbene oder mindestens die nächsten Angehörigen gehören der ev.-ref. oder der röm.-kath. Landeskirche an.
Für alle Kasualien gilt: Der Vollzieher der Kasualie muss im aktuellen Pfarrkalender der evangelischen Kirchen der Schweiz aufgeführt sein. Ökumenische und katholische Trauungen können von einem katholischen Geistlichen allein durchgeführt werden.