Grenzverletzungen / Verhaltenskodex
Schutzkonzept Grenzverletzungen
Im Schutzkonzept Grenzverletzungen der Zürcher Landeskirche wird der Begriff «Grenzverletzungen» in umfassendem Sinn verstanden. Er beinhaltet alle Arten von Verletzungen der körperlichen, seelischen, sexuellen und spirituellen Integrität. Der Begriff umfasst verschiedene Schweregrade und reicht von unsensiblem Verhalten im Umgang mit Nähe und Distanz über verschiedene Arten von Machtmissbrauch und sexueller Belästigung bis hin zu sexueller Ausbeutung. Mobbing, die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, der unrechtmässige Umgang mit Personendaten aller Art oder das Nichtbeachten des Rechts am eigenen Bild gehören ebenfalls dazu.
Die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich steht ein für den Schutz der Würde und der Integrität aller Menschen, die für sie arbeiten oder ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Der Kirchenrat hat dafür ein umfassendes Schutzkonzept Grenzverletzungen erarbeitet. Dieses umfasst unter anderem die Elemente:
- Verhaltenskodex
- Schulungen für Mitarbeitende und Behörden
- Klare Rollen und Aufgaben in Kirchgemeinden und auf Ebene Landeskirche
- Ansprechstelle und Vertrauenspersonen
Meldestelle für Grenzverletzungen der reformierten Kirchgemeinde Knonauer Amt:
Verantwortliches Kirchenpflegemitglied
Der Verhaltenskodex für die kirchliche Tätigkeit wurde vom Kirchenrat am 15. Dezember 2021 verabschiedet und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.
Informationen und Ansprechstellen «Grenzverletzungen» der reformierten Landeskirche Zürich