Eintritt in die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich

12 gute Gründe, in der Kirche zu sein

 

Sie wollen in die reformierte Kirche eintreten oder übertreten?

Das freut uns sehr!

Mehr zum Thema Mitgliedschaft finden Sie hier.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular Kircheneintritt (PDF, 162KB)

Kirchgemeinde Knonauer Amt
Zürichstrasse 94
8910 Affoltern am Albis

Wir leiten es an die zuständigen Stellen (Landeskirche, Pfarramt und Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde) weiter. Ihr Ortspfarrer / ihre Ortspfarrerin wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihre Aufnahme bestätigen.

Muss ich getauft sein oder mich noch taufen lassen?

Nein. Falls Sie nicht getauft sind, diesen Schritt aber tun wollen, ist das ein starkes Zeichen. Wenn Sie sich für eine Taufe interessieren, finden Sie hier nähere Informationen. Die Taufe ist aber keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft bei uns.
Wenn Sie bereits getauft sind, so gilt diese Taufe weltweit und für das ganze Leben und muss beim Eintritt in unsere Kirche nicht wiederholt oder irgendwie erneuert werden.

Und was sind die Folgen?

Unsere Kirche ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und demokratisch organisiert. Mit Ihrer Mitgliedschaft erwerben Sie das kirchliche Stimmrecht und sind wählbar (ab 16 Jahren).
Als Mitglied haben Sie Anspruch auf alle Dienstleistungen unserer Kirchgemeinde.

Über eine aktive Teilnahme am Gemeindeleben freuen wir uns, doch verbinden wir mit der Mitgliedschaft keine Erwartungen an Sie: Als Mitglied der reformierten Kirche bestimmen Sie selbst darüber, wie viel Nähe und Distanz sie zu Ihrer Kirchgemeinde pflegen wollen.

Sehen Sie hier, was sie mit einer Mitgliedschaft alles bewirken können.

Umgekehrt dürfen Sie als Mitglied natürlich Erwartungen an uns haben und wir bitten Sie dringend, sich zu melden, wenn Sie einen Wunsch oder ein Anliegen haben, einen Besuch oder ein Gespräch wünschen.

Natürlich können Sie aus der Kirche auch (wieder) austreten.

Sollte ein solcher Wunsch mit einer Enttäuschung verbunden sein, die Sie bei uns erlebt haben, oder einen anderen konkreten Grund haben, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns dies mitteilen würden. Im besten Fall könnten wir etwas wieder gut machen. Auf jeden Fall würde es uns helfen, uns zu verbessern oder Fehler künftig zu vermeiden. Doch ist ein Austritt freilich auch ohne Angabe von Gründen möglich.

Für den Austritt reicht ein Schreiben, in dem Sie Ihren Austritt aus der reformierten Kirche erklären. Dieses Schreiben muss nicht mehr enthalten als Name und Vorname des/der Austrittswilligen, Adresse, Heimatort und Zivilstand. Bitte ersparen Sie sich die vorformulierten Austrittsschreiben, die im Internet kursieren.

Selbstverständlich respektieren wir Ihren Entscheid, auch wenn wir ihn sehr bedauern. Und ebenso selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie eines Tages auf Ihren Entscheid zurückkommen sollten und wieder in die reformiere Kirche eintreten. Sie sind jederzeit herzlich willkommen.

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Knonauer Amt
Zürichstrasse 94
8910 Affoltern am Albis
Tel044 552 73 50
E-Mailkirche@ref-knonaueramt.ch

Informationen